COVID: 13. Novelle der COV-19-Schulverordnung
am 22.4.2022
Heute zu Mittag wurde uns die 13. Novelle der COV-19- Schulverordnung übermittelt.
Aus diesem Grunde möchte ich Ihnen hiermit die wichtigsten Änderungen mitteilen:
Die Antigentests sind ab sofort nur mehr 24 Stunden gültig
Maskentragepflicht im Schulgebäude (auch in Internaten) ist ab Montag, 25.4.2022 aufgehoben.
Gültigkeitsdauer der „Booster“-Impfung auf 365 Tage (Zweit- oder Drittimpfung, je nachdem, ob eine Genesung vorliegt oder nicht)
Nähere Informationen sind dem Erlass zu entnehmen, welchen ich Ihnen zusätzlich beigefügt habe.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Dir. Mag. Jutta Weiker-Schwarz